16 U 10/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-07-06, 16 U 10/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 10/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-06
Aktenzeichen: 16 U 10/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0706.16U10.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16.1.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegburg - 109 C 276/08 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 2.413,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 4.3.2008 zu zahlen. Im Übrigen bleibt es bei der Klageabweisung durch das Landgericht.
Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 55 % und die Beklagte zu 45 %. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 2.655,20 € festgesetzt. Hiervon entfallen auf den Antrag zu 2) 241,38 €.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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