Oberlandesgericht Köln, 2009-07-07, 9 U 151/08

9 U 151/08Obergericht07.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 151/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-07

Aktenzeichen: 9 U 151/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0707.9U151.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16.10.2008 - 24 O 124/08 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird im Hinblick auf die Frage der Zulässigkeit

der Aufrechnung zugelassen.

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