1 U 101/08•Oberlandesgericht Köln, 2009-07-10, 1 U 101/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 U 101/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-10
Aktenzeichen: 1 U 101/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0710.1U101.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 21.10.2008 verkündete Urteil der 37. Zivilkammer des Landgerichts Köln, 37 O 1189/07, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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