Oberlandesgericht Köln, 2009-07-17, 19 U 20/09

19 U 20/09Obergericht17.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 20/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-17

Aktenzeichen: 19 U 20/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0717.19U20.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12.01.2009 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 86 O 87/07 – abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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