13 U 69/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-07-21, 13 U 69/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 69/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-07-21
Aktenzeichen: 13 U 69/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0721.13U69.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
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Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.
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Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24. März 2009 -2 O 585/08 - wird auf Kosten des Klägers als unzulässig verworfen.
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