2 X (Not) 8/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-08-03, 2 X (Not) 8/09
Oberlandesgericht Köln, 2009-08-03, 2 X (Not) 8/09
2 X (Not) 8/09Obergericht03.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 X (Not) 8/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-03
Aktenzeichen: 2 X (Not) 8/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0803.2X.NOT8.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Notarsenat
Tenor
Der Antrag des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Antragsgegners.
Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 50.000 € festgesetzt.
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