Oberlandesgericht Köln, 2009-08-04, 2 Ws 349/09

2 Ws 349/09Obergericht04.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 349/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-08-04

Aktenzeichen: 2 Ws 349/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0804.2WS349.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des

Beschwerdeverfahrens - an die Strafvollstreckungskammer zurückver-

wiesen.

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