Oberlandesgericht Köln, 2009-08-04, 2 Ws 361/09

2 Ws 361/09Obergericht04.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 361/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-08-04

Aktenzeichen: 2 Ws 361/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0804.2WS361.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Verurteilten im Beschwerdeverfahren hat die Staatskasse zu tragen.

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