2 Ws 361/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-08-04, 2 Ws 361/09
Oberlandesgericht Köln, 2009-08-04, 2 Ws 361/09
2 Ws 361/09Obergericht04.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 361/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-04
Aktenzeichen: 2 Ws 361/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0804.2WS361.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Verurteilten im Beschwerdeverfahren hat die Staatskasse zu tragen.
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