24 U 154/08•Oberlandesgericht Köln, 2009-08-25, 24 U 154/08
Oberlandesgericht Köln, 2009-08-25, 24 U 154/08
24 U 154/08Obergericht25.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 154/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-25
Aktenzeichen: 24 U 154/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0825.24U154.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 29. Zivilkammer Einzelrichter - des Landgerichts Köln vom 11.09.2008 (29 O 102/07) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen auf den zuerkannten Betrag erst ab dem 14.02.2007 zu zahlen sind.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 135.000 Euro abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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