4 UF 24/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-08-25, 4 UF 24/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 24/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-25
Aktenzeichen: 4 UF 24/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0825.4UF24.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts - Fami-liengericht - Bonn vom 12. Dezember 2008 - 45 F 156/08 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine monatliche Unterhaltsrente, fällig bis zum 3. Werktag eines Monats, beginnend mit September 2008 bis Dezember 2008 in Höhe von 130,00 € abzüglich freiwillig gezahlter 115,00 € und ab Januar 2009 eine monatliche Unterhaltsrente in Höhe von 120,00 €, abzüglich freiwillig gezahlter 83,00 € zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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