17 W 198/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-08-26, 17 W 198/09
Oberlandesgericht Köln, 2009-08-26, 17 W 198/09
17 W 198/09Obergericht26.08.2009
Regest
Die rechtskräftige Abwesiung eines materiell-rechtlichen Anspruchs auf Ersatz der Kosten für ein Privat-Gutachten steht der (erneuten) Berücksichtung dieser Kosten im Rahmen der Kostenfestsetzung entgegen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 198/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-26
Aktenzeichen: 17 W 198/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0826.17W198.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Normen: ZPO § 91; BGB § 280
Leitsätze
Die rechtskräftige Abwesiung eines materiell-rechtlichen Anspruchs auf Ersatz der Kosten für ein Privat-Gutachten steht der (erneuten) Berücksichtung dieser Kosten im Rahmen der Kostenfestsetzung entgegen.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 1.391,96 € (84 % von 1.657,09 €).
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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