6 AuslA 41/09 - 52 -•Oberlandesgericht Köln, 2009-08-31, 6 AuslA 41/09 - 52 -
Oberlandesgericht Köln, 2009-08-31, 6 AuslA 41/09 - 52 -
6 AuslA 41/09 - 52 -Obergericht31.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 AuslA 41/09 - 52 - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-31
Aktenzeichen: 6 AuslA 41/09 - 52 -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0831.6AUSLA41.09.52.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die Auslieferung der polnischen Staatsangehörigen C. M.Q. nach Polen zur Vollstreckung der in dem Europäischen Haftbefehl der 4. Strafkammer des Landgerichts in Gdansk/Polen vom 19.6.2007 (Az. IV Kop 33/07) enthaltenen
Verurteilung durch das Bezirksgerichts in Tczew vom 29.3.2002 (Az. II K 674/00), durch das die Verfolgte zu einer noch voll zu verbüßenden Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden ist, wird für zulässig erklärt.
Die Fortdauer der Auslieferungshaft wird angeordnet.
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