Oberlandesgericht Köln, 2009-09-04, 2 Ws 408/09

2 Ws 408/09Obergericht04.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 408/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-09-04

Aktenzeichen: 2 Ws 408/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0904.2WS408.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Staatskasse zur Last.

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