Oberlandesgericht Köln, 2009-09-11, 2 Ws 416/09

2 Ws 416/09Obergericht11.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 416/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-09-11

Aktenzeichen: 2 Ws 416/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0911.2WS416.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Verurteilten darin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.