6 W 95/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-09-11, 6 W 95/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 95/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-09-11
Aktenzeichen: 6 W 95/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0911.6W95.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Verfügungsbeklagten gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Landgerichts Köln wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Verfügungsbeklagte; außer-gerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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