6 U 23/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-09-18, 6 U 23/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 23/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-18
Aktenzeichen: 6 U 23/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0918.6U23.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.01.2009 verkündete Urteil des Vorsitzenden der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 88/08 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten (wegen der Kosten) durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreck-baren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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