6 U 57/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-09-18, 6 U 57/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 57/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-18
Aktenzeichen: 6 U 57/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0918.6U57.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 6. März 2009 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (81 O 96/08) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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