6 U 66/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-09-25, 6 U 66/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 66/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-25
Aktenzeichen: 6 U 66/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0925.6U66.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zvilsenat
Tenor
Die Berufung der Antragsgegnerinnen gegen das am 19. März 2009 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 577/08 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass festgestellt wird:
Das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist in der Hauptsache seit dem 25.05.2009 erledigt.
Die Antragsgegnerinnen haben auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
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