Oberlandesgericht Köln, 2009-09-25, 6 U 66/09

6 U 66/09Obergericht25.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 66/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-25

Aktenzeichen: 6 U 66/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0925.6U66.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zvilsenat

Tenor

Die Berufung der Antragsgegnerinnen gegen das am 19. März 2009 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 577/08 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass festgestellt wird:

Das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist in der Hauptsache seit dem 25.05.2009 erledigt.

Die Antragsgegnerinnen haben auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

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