6 AuslA. 70/06•Oberlandesgericht Köln, 2009-09-28, 6 AuslA. 70/06
Oberlandesgericht Köln, 2009-09-28, 6 AuslA. 70/06
6 AuslA. 70/06Obergericht28.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 AuslA. 70/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-09-28
Aktenzeichen: 6 AuslA. 70/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0928.6AUSLA70.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
- Der Auslieferungshaftbefehl des Senats vom 09.04.2008 und der
Beschluss des Senats vom 29.04.2008 über die Erklärung der Zulässigkeit der Auslieferung des Verfolgten nach Frankreich werden aufgehoben.
- Die Auslieferung des Verfolgten nach Frankreich zur Strafverfolgung
wegen der in dem Europäischen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft von Bobigny vom 15.09.2006 (Aktenzeichen B0329660004) zur Last gelegten Straftat wird für unzulässig erklärt.
- Die notwendigen Auslagen des Verfolgten werden der Staatskasse
auferlegt.
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