Oberlandesgericht Köln, 2009-09-28, 6 AuslA. 70/06

6 AuslA. 70/06Obergericht28.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 AuslA. 70/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-09-28

Aktenzeichen: 6 AuslA. 70/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0928.6AUSLA70.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

  1. Der Auslieferungshaftbefehl des Senats vom 09.04.2008 und der

Beschluss des Senats vom 29.04.2008 über die Erklärung der Zulässigkeit der Auslieferung des Verfolgten nach Frankreich werden aufgehoben.

  1. Die Auslieferung des Verfolgten nach Frankreich zur Strafverfolgung

wegen der in dem Europäischen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft von Bobigny vom 15.09.2006 (Aktenzeichen B0329660004) zur Last gelegten Straftat wird für unzulässig erklärt.

  1. Die notwendigen Auslagen des Verfolgten werden der Staatskasse

auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.