21 U 18/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-09-29, 21 U 18/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 21 U 18/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-09-29
Aktenzeichen: 21 U 18/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0929.21U18.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
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- Die Parteien werden gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 05.06.2009 (5 O 86/07) gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO zurückzuweisen, weil die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat.
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- Der Streitwert für die Berufung wird auf 13.346,96 € festgesetzt.
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