Oberlandesgericht Köln, 2009-10-02, 6 U 53/09

6 U 53/09Obergericht02.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 53/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-02

Aktenzeichen: 6 U 53/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1002.6U53.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: EGV Art 30 S. 2; MarkenG § 24; BGB § 242

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 03.03.2009 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 285/08 - wird zurückgewiesen.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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