Oberlandesgericht Köln, 2009-10-13, 15 U 49/09

15 U 49/09Obergericht13.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 49/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-13

Aktenzeichen: 15 U 49/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1013.15U49.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.03.2009 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 18 O 263/08 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 3.431,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.09.2008 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen

Die Kosten des Rechtstreits in erster Instanz werden der Klägerin mit

34 %, dem Beklagten mit 66 % auferlegt. Von den Kosten des Beru-fungsverfahrens haben die Klägerin 27 %, der Beklagte 73 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.