15 U 49/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-10-13, 15 U 49/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 49/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-13
Aktenzeichen: 15 U 49/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1013.15U49.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.03.2009 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 18 O 263/08 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 3.431,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.09.2008 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen
Die Kosten des Rechtstreits in erster Instanz werden der Klägerin mit
34 %, dem Beklagten mit 66 % auferlegt. Von den Kosten des Beru-fungsverfahrens haben die Klägerin 27 %, der Beklagte 73 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.