23 U 6/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-10-13, 23 U 6/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 23 U 6/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-13
Aktenzeichen: 23 U 6/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1013.23U6.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Neuss vom 13.02.2009 (109 Lw 19/07) wird als unzulässig verworfen, die Berufung des Beklagten gegen das Urteil wird zurückgewiesen.
Die gerichtlichen Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens tragen die Parteien je zur Hälfte, ihre außergerichtlichen Kosten tragen sie selbst.
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