Oberlandesgericht Köln, 2009-10-13, 9 W 77/09

9 W 77/09Obergericht13.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 W 77/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-10-13

Aktenzeichen: 9 W 77/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1013.9W77.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 28.08.2009 gegen den Beschluss der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln (Vorsitzender als Einzelrichter) vom 03.07.2009 - 30 OH 5/08 - in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 23.09.2009 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Beschwerdewert wird auf 5.000 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.