9 W 77/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-10-13, 9 W 77/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 W 77/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-13
Aktenzeichen: 9 W 77/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1013.9W77.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 28.08.2009 gegen den Beschluss der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln (Vorsitzender als Einzelrichter) vom 03.07.2009 - 30 OH 5/08 - in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 23.09.2009 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Beschwerdewert wird auf 5.000 € festgesetzt.
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