2 Wx 89/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-10-19, 2 Wx 89/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 89/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-19
Aktenzeichen: 2 Wx 89/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1019.2WX89.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 5. Oktober 2009 gegen den Beschluß der 11. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 8. September 2009 - 11 T 307/07 - wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde ein-schließlich der in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen des Beteiligten zu 2) hat der Beteiligte zu 1) zu tragen.
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