4 UF 119/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-10-21, 4 UF 119/09
Oberlandesgericht Köln, 2009-10-21, 4 UF 119/09
4 UF 119/09Obergericht21.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 119/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-21
Aktenzeichen: 4 UF 119/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1021.4UF119.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat als Familiensenat
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Familiengericht Bonn vom 19.06.2009 - 44 F 101/08 - wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.
Der Antrag des Antragsgegners, ihm zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
Der Antragstellerin wird zur Abwehr der Beschwerde des Antragsgegners ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt M-B in Düsseldorf bewilligt.
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