Oberlandesgericht Köln, 2009-10-21, 4 UF 119/09

4 UF 119/09Obergericht21.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 UF 119/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-10-21

Aktenzeichen: 4 UF 119/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1021.4UF119.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat als Familiensenat

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Familiengericht Bonn vom 19.06.2009 - 44 F 101/08 - wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.

Der Antrag des Antragsgegners, ihm zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.

Der Antragstellerin wird zur Abwehr der Beschwerde des Antragsgegners ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt M-B in Düsseldorf bewilligt.

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