82 Ss-OWi 93/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-10-22, 82 Ss-OWi 93/09
Oberlandesgericht Köln, 2009-10-22, 82 Ss-OWi 93/09
82 Ss-OWi 93/09Obergericht22.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 82 Ss-OWi 93/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-22
Aktenzeichen: 82 Ss-OWi 93/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1022.82SS.OWI93.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
I. Das angefochtene Urteil wird aufgehoben. Der Betroffene wird freigesprochen.
II. Die Kosten des Verfahrens und die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
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