Oberlandesgericht Köln, 2009-10-26, 17 W 230/09

17 W 230/09Obergericht26.10.2009

Regest

Es ist nicht Aufgabe des Gerichts zu prüfen bei Eingang eines Schriftsatzes, ob der darin dargestellte Sachverhalt bereits früher Gegenstand eines Rechtsstreits war.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 230/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-10-26

Aktenzeichen: 17 W 230/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1026.17W230.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Normen: §§ 6 Abs. 1, 2.1 Abs. 1 S. 1 GKG

Leitsätze

Es ist nicht Aufgabe des Gerichts zu prüfen bei Eingang eines Schriftsatzes, ob der darin dargestellte Sachverhalt bereits früher Gegenstand eines Rechtsstreits war.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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