17 W 230/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-10-26, 17 W 230/09
Oberlandesgericht Köln, 2009-10-26, 17 W 230/09
17 W 230/09Obergericht26.10.2009
Regest
Es ist nicht Aufgabe des Gerichts zu prüfen bei Eingang eines Schriftsatzes, ob der darin dargestellte Sachverhalt bereits früher Gegenstand eines Rechtsstreits war.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 230/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-26
Aktenzeichen: 17 W 230/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1026.17W230.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Normen: §§ 6 Abs. 1, 2.1 Abs. 1 S. 1 GKG
Leitsätze
Es ist nicht Aufgabe des Gerichts zu prüfen bei Eingang eines Schriftsatzes, ob der darin dargestellte Sachverhalt bereits früher Gegenstand eines Rechtsstreits war.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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