Oberlandesgericht Köln, 2009-11-02, 2 Wx 88/09

2 Wx 88/09Obergericht02.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 88/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-11-02

Aktenzeichen: 2 Wx 88/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1102.2WX88.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Übernahme der Sache wird abgelehnt. Sie wird an das Amtsgericht Euskirchen zurückgegeben.

Kosten des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Köln werden nicht erhoben.

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