16 Wx 94/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-11-30, 16 Wx 94/09
Oberlandesgericht Köln, 2009-11-30, 16 Wx 94/09
16 Wx 94/09Obergericht30.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 94/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-30
Aktenzeichen: 16 Wx 94/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1130.16WX94.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 5. gegen den Be-schluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16.06.2009 - 1 T 186/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beteiligte zu 2. aufgrund der am 21.01.2009 vor dem Jugendamt der Stadt L. abgegebenen Vaterschaftsanerkenntnisse den Geburtseinträgen XX1/2007 und XX2/2007 als Vater mit dem Vornamen beizuschreiben ist, der vor der Rechtskraft der Entscheidung des Amtsgerichts L. vom 19.03.1998 - 378 III 149/95 - maßgebend war.
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