3 U 110/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-11-30, 3 U 110/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 110/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-30
Aktenzeichen: 3 U 110/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1130.3U110.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten vom 25. Juni 2009 gegen das am 12. Juni 2009 verkündete Urteil des Einzelrichters der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 19 O 14/09 - durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Die Beklagten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses. Sie mögen inner-halb dieser Frist mitteilen, ob die Berufung zur Vermeidung weiterer Kos-ten zurückgenommen wird.
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