23 Wlw /09•Oberlandesgericht Köln, 2009-12-01, 23 Wlw /09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 23 Wlw /09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-01
Aktenzeichen: 23 Wlw /09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1201.23WLW09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Erkelenz vom 30. Juni 2009 - 11 Lw 3/09 – wird zurückgewiesen
Das Angebot der Beteiligten zu 1. zum Abschluss eines Grund-stückskaufvertrags zwischen den Beteiligten zu 1. und 3. vom 25. September 2008 UR-Nr. 621 für 2008 des Notars Q in I - wird nicht nach dem Grundstücksverkehrsgesetz genehmigt.
Die Beteiligte zu 1. hat die Gerichtskosten und die außer¬gericht-lichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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