11 U 85/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-12-02, 11 U 85/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 85/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-02
Aktenzeichen: 11 U 85/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1202.11U85.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16.04.2009 (20 O 541/08) wird zurückgewiesen.
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Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % bis jeweils vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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