Oberlandesgericht Köln, 2009-12-02, 11 U 85/09

11 U 85/09Obergericht02.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 85/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-02

Aktenzeichen: 11 U 85/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1202.11U85.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16.04.2009 (20 O 541/08) wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % bis jeweils vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Die Revision wird nicht zugelassen.

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