81 Ss 77/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-12-08, 81 Ss 77/09
Oberlandesgericht Köln, 2009-12-08, 81 Ss 77/09
81 Ss 77/09Obergericht08.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 81 Ss 77/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-08
Aktenzeichen: 81 Ss 77/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1208.81SS77.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
I. Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Angeklagten als unbegründet verworfen.
II. Das (Verwerfungs-)Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen.
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