24 U 46/07•Oberlandesgericht Köln, 2009-12-15, 24 U 46/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 46/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-15
Aktenzeichen: 24 U 46/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1215.24U46.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 7. Februar 2007 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 20 O 278/05 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.