11 U 89/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-12-16, 11 U 89/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 89/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-16
Aktenzeichen: 11 U 89/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1216.11U89.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
- Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22.4.2009 (16 O 126/08) dahin abgeändert, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt werden, an die Klägerin 4.672,63 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.1.2008 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird, soweit sie Gegenstand des Teilurteils ist, abge-wiesen.
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Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamt-schuldner.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
(Von der Darstellung des Tatbestandes wird abgesehen, §§ 540 Abs. 2, 313 a ZPO.)
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