7 U 109/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-12-17, 7 U 109/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 109/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-17
Aktenzeichen: 7 U 109/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1217.7U109.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 29.05.2009 - 18 O 362/08 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten bleibt es nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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