Oberlandesgericht Köln, 2009-12-17, 7 U 109/09

7 U 109/09Obergericht17.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 109/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-17

Aktenzeichen: 7 U 109/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1217.7U109.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 29.05.2009 - 18 O 362/08 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten bleibt es nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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