Oberlandesgericht Köln, 2009-12-22, 15 U 98/09

15 U 98/09Obergericht22.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 98/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-22

Aktenzeichen: 15 U 98/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1222.15U98.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels wird das am 28.05.2009 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 12 O 453/08 - teilweise abgeändert und die Beklagte unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 15.966,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 5.650,40 € seit dem 25.10.2008, aus 1.779,02 € seit dem 31.01.2009 und aus 8.537,35 € seit dem 10.04.2009 zu zahlen.

Die im ersten Rechtszug entstandenen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/4 und die Beklagte zu 3/4. Die Kosten des Berufungsrechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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