6 W 124/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-12-23, 6 W 124/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 124/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-23
Aktenzeichen: 6 W 124/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1223.6W124.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 8.10.2009 - 31 O 605/04 SH II - teilweise abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefasst:
Die Schuldnerin wird wegen schuldhafter Zuwiderhandlung gegen das in dem Urteil des Landgerichts vom 2.2.2006 - 31 O 605/04 - ausgesprochene Unterlassungsgebot zu einem Ordnungsgeld von
100.000,00 €
verurteilt.
2.) Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
3.) Die Kosten des Vollstreckungsverfahrens beider Instanzen werden ge-geneinander aufgehoben.
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