2 Ws 585/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-01-05, 2 Ws 585/09
Oberlandesgericht Köln, 2010-01-05, 2 Ws 585/09
2 Ws 585/09Obergericht05.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 585/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-01-05
Aktenzeichen: 2 Ws 585/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0105.2WS585.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die Sache wird dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen, weil der Arrestbetrag über 5.000,- € liegt.
Die Entscheidung ergeht gemäß § 80a Abs. 2 und 3 OWiG analog. Die Fallgestaltung ist vom Gesetzgeber bei der Änderung des im Verfahren zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gemäß § 46 Abs. 1 OWiG anwendbaren § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nicht bedacht worden. Da es um eine Nebenfolge im Sinne des § 80 a Abs. 2 geht, bei der die Kompetenz der Dreierbesetzung vorgesehen ist, muss in dem - einem Verfahren über die Rechtsbeschwerde vorgelagerten - Ermittlungsverfahren jedenfalls durch Übertragung die Besetzung durch drei Richter herbeigeführt werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.