Oberlandesgericht Köln, 2010-01-19, 24 U 51/09

24 U 51/09Obergericht19.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 51/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-19

Aktenzeichen: 24 U 51/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0119.24U51.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 17.3.2009 - 8 O 449/07 - abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 56,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.9.2008 zu zahlen.

Der Beklagte wird ferner verurteilt, an die Kläger jeweils 2.500,- € zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit hinsichtlich des Auskunftsanspruchs in der Hauptsache erledigt ist.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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