Oberlandesgericht Köln, 2010-01-19, 25 UF 48/09

25 UF 48/09Obergericht19.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 25 UF 48/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-19

Aktenzeichen: 25 UF 48/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0119.25UF48.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 03.02.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln (321 F 121/08) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung seitens des Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 700 EUR abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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