Oberlandesgericht Köln, 2010-01-19, 9 U 69/09

9 U 69/09Obergericht19.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 69/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-19

Aktenzeichen: 9 U 69/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0119.9U69.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 27.05.2009 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 424/08 wird zurückgewiesen.

Den Klägern wird eine Räumungsfrist von 6 Monaten ab Verkündung des vorliegenden Urteils gewährt.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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