12 U 49/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-01-21, 12 U 49/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 49/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-21
Aktenzeichen: 12 U 49/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0121.12U49.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 18.8.2009 verkündete Zwischenurteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (10 O 597/08) wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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