6 U 141/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-01-22, 6 U 141/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 141/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-22
Aktenzeichen: 6 U 141/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0122.6U141.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Die Berufung der Klägerin gegen das am 7.7.2009 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 405/08 - wird zurückgewiesen.
2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung des Kostenerstattungsanspru-ches durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Be-trages leisten.
4.) Die Revision wird nicht zugelassen.
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