Oberlandesgericht Köln, 2010-01-22, 6 W 149/09

6 W 149/09Obergericht22.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 149/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-01-22

Aktenzeichen: 6 W 149/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0122.6W149.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 12 Abs. 2

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 18.09.2009 - 81 O 23/08 - abgeändert:

Die Kosten des in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Diese hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

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