6 W 149/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-01-22, 6 W 149/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 149/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-01-22
Aktenzeichen: 6 W 149/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0122.6W149.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 12 Abs. 2
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 18.09.2009 - 81 O 23/08 - abgeändert:
Die Kosten des in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Diese hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
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