27 U 23/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-01-25, 27 U 23/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 U 23/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-01-25
Aktenzeichen: 27 U 23/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0125.27U23.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 1.10.2009 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn (1 O 140/09) wird durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
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