4 UF 188/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-01-25, 4 UF 188/09
Oberlandesgericht Köln, 2010-01-25, 4 UF 188/09
4 UF 188/09Obergericht25.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 188/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-01-25
Aktenzeichen: 4 UF 188/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0125.4UF188.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels und des weitergehenden Umgangsrechtsantrages im Übrigen der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 16.11.2009 - 41 F 364/07 - dahin abgeändert, dass
das persönliche Umgangsrecht des Antragstellers zunächst bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres von I. ausgeschlossen wird und
dem Antragsteller erlaubt wird, mit seinem Sohn I. einmal monatlich in brieflichen Kontakt zu treten und zu den Geburtstagen und Festtagen (Weihnach-ten, Ostern und Pfingsten) Geschenke zu übermitteln.
Bezüglich der I. Instanz verbleibt es bei der amtsgerichtlichen Kostenent-scheidung.
Im Beschwerdeverfahren werden Auslagen nicht erstattet. Die Gerichtskosten tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin je zur Hälfte.
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