6 W 145/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-01-29, 6 W 145/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 145/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-01-29
Aktenzeichen: 6 W 145/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0129.6W145.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 10.09.2009 - 81 O 207/08 SH I - abgeändert:
Der Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen die Schuldnerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat die Gläubigerin zu tragen.
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