9 U 133/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-02-02, 9 U 133/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 133/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-02
Aktenzeichen: 9 U 133/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0202.9U133.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
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Der Senat beabsichtigt, nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO die Berufung der Klägerin zurückzuweisen.
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Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen.
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